Grundsätzlich hat ein Bauherr für die Kampfmittelfreiheit seines Grundstückes zu sorgen. Im Zuge der Genehmigungsplanung vor dem Baubeginn muss er darum eine regelkonforme Untersuchung des zu bebauenden Grundes veranlassen. Die Erkundung des Baugrundstückes darf nur geschultes Fachpersonal von zugelassenen Fachunternehmen übernehmen. Wir, die Kampfmittelortung Welker GmbH, sind ein solches Unternehmen nach § 7 und § 20 des Sprengstoffgesetzes und unser …