Bauaushubüberwachung

Soll­te auf­grund star­ker fer­ro­mag­netis­cher Störe­inflüsse, verur­sacht durch beste­hende Bauw­erke, Auffüllun­gen, Leitun­gen oder Ähn­liches, eine sys­tem­a­tis­che Oberflächen­sondierung nicht mög­lich sein, emp­feh­len wir das Hin­zu­zie­hen einer aushubbe­glei­t­en­den mu­ni­tion­stech­nis­chen Fachaufsicht.

Unser Mi­tar­beiter (Befähi­gungss­chein­in­haber nach Para­graph 20 SprengG) über­wacht dabei die Aushubar­beiten hin­sichtlich Mu­ni­tion, Mu­ni­tion­steilen und all­ge­meiner Bodenveränderungen.

Bei Munitionsfunden entscheidet unser Mitarbeiter unverzüglich über die zu ergreifenden Maßnahmen und leitet diese ein.

Dadurch gewähr­leis­ten wir rela­tiv kur­ze Bau­aus­fall­zei­ten. Selbst­ver­ständ­lich wird die Aus­hub­soh­le zum Abschluss kon­trol­liert und falls mög­lich, ertei­len wir eine schrift­li­che Bestä­ti­gung der Kampfmittelfreiheit.