Pflichten von Bauherren bezüglich der Kampfmittelfreiheit

Pflichten von Bauherren bezüglich der Kampfmittelfreiheit

Grund­sätz­lich hat ein Bau­herr für die Kampf­mit­tel­frei­heit sei­nes Grund­stü­ckes zu sor­gen. Im Zuge der Geneh­mi­gungs­pla­nung vor dem Bau­be­ginn muss er dar­um eine regel­kon­for­me Unter­su­chung des zu bebau­en­den Grun­des ver­an­las­sen. Die Erkun­dung des Bau­grund­stü­ckes darf nur geschul­tes Fach­per­so­nal von zuge­las­se­nen Fach­un­ter­neh­men über­neh­men. Wir, die Kampf­mit­tel­or­tung Wel­ker GmbH, sind ein sol­ches Unter­neh­men nach § 7 und § 20 des Spreng­stoff­ge­set­zes und unser qua­li­fi­zier­tes Fach­per­so­nal besteht aus Befä­hi­gungs­schein­in­ha­bern nach Para­graph 20 SprengG.

Die Erkundung eines Baugrundstückes darf nur von zugelassenen Fachunternehmen ausgeführt werden.

Die Erkun­dung eines Bau­grund­stü­ckes darf nur von zuge­las­se­nen Fach­un­ter­neh­men über­nom­men werden.

Feststellung der Kampfmittelfreiheit

Je nach Grund­stück ste­hen ver­schie­de­ne Ver­fah­ren zur Fest­stel­lung der Kampf­mit­tel­frei­heit zur Aus­wahl. Eines davon ist die so genann­te Bohr­loch­son­die­rung. Hier­bei wird mit einem unse­rer Bohr­ge­rä­te oder einem unse­rer spe­zi­ell aus­ge­rüs­te­ten Bohr­bag­ger eine Schne­cken­boh­rung auf dem Bau­grund aus­ge­führt. Nach­dem die­se Boh­rung mit einem PVC Rohr ver­se­hen wur­de, erfolgt die Tie­fen­son­die­rung mit­tels eines Differenzmagnetometers.
Fer­ro­ma­gne­ti­sche Stör­kör­per kön­nen wir bei Bau­maß­nah­men wie z.B. Stra­ßen­bau, Boden­ver­bes­se­rungs­maß­nah­men, Boden ein­grei­fen­den Maß­nah­men für Fun­da­men­te (Flach­grün­dun­gen) und Bau­gru­ben­aus­hub mit einem unse­rer Ober­flä­chen­or­tungs­sys­teme fest­stel­len.

Bohrung mit PVC Rohr: Die Tiefensondierung erfolgt mittels eines Differenzmagnetometers.

Boh­rung und ein­ge­las­se­nes PVC Rohr: Die Tie­fen­son­die­rung erfolgt mit­tels eines Differenzmagnetometers.

Kon­tak­tie­ren Sie uns, um mehr über die Mög­lich­kei­ten auf Ihrem Bau­grund zu erfahren:

Kampf­mit­tel­or­tung Wel­ker GmbH
Tel.: 06752 − 13 18 81
info@kmo-welker.com

Öff­nungs­zei­ten:
Mo.-Fr.: 07.00 — 12.00 Uhr
Mo.-Fr.: 13.00 — 16.30 Uhr